Türöffnung zu eingeschlossenem Kleinkind

Am frühen Abend des 19. September 2016 hatte ein Kleinkind die Eltern versehentlich am Balkon ausgesperrt. Das Kind konnte aus eigener Kraft die Balkontüre jedoch nicht mehr öffnen sodass die Feuerwehr Wallern alarmiert wurde.

Da die Wohnungstüre nicht verriegelt war konnte diese rasch und ohne weitere Beschädigungen geöffnet werden.

 

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